Ein neues Gesetz
Am 19.01.2017 hat der Bundestag ein neues Gesetz für Cannabis als Medizin einstimmig beschlossen. In Kraft getreten ist es am 10. März diesen Jahres. Laut diesem Gesetz haben schwererkrankte Patienten nun den Anspruch auf Kostenerstattung ihrer verschriebenen Cannabisprodukte. Zudem bekommt Cannabis, wie von Medienseite leider oft unvollständig wiedergegeben, den Status eines verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmittels. Somit ist Cannabis endlich kein Alternativmedikament mehr und raus aus der „Schmuddelecke“, wie es seitens mancher Stelle bezeichnet wurde.
Cannabis auf Rezept
Bisher konnten Patienten bereits mit Hilfe einer Ausnahmeerlaubnis Cannabisprodukte erhalten. Dies war jedoch mit erheblichem Aufwand für die betreffenden Ärzte und Patienten verbunden, da eine solche Erlaubnis nur in Fällen von ernsten und chronischen Erkrankungen ausgestellt wurde. Durch die Verschreibungsfähigkeit des Cannabis werden die Notwendigkeit einer Ausnahmeerlaubnis und der damit verbundene Aufwand entfallen. Cannabis kann auf Basis des persönlichen Urteils eines Arztes über ein Betäubungsmittelrezept verschrieben werden, so wie dies mit weitaus gefährlicheren Substanzen, wie z.B. Amphetamin, bereits zuvor möglich war.
Einige Mängel bleiben
Zwar stellt das genannte Gesetz durchaus eine Erleichterung für die Patienten dar, dennoch geht es in entscheidenden Punkten nicht weit genug. So ist zu bemängeln, dass die Formulierung der „schwerwiegenden Erkrankung“ schwammig ist und Raum für Spekulation lässt. Es ist wahrscheinlich, dass alle Patienten mit Krankheiten, für die in der Vergangenheit eine Ausnahmeerlaubnis erwirkt werden konnte, ihre Kosten erstattet bekommen. Eine Sicherheit hierfür und für Patienten mit anderen Krankheiten gibt es aus Ermangelung einer klareren Formulierung nicht. Zudem soll laut Gesetz der Eigenanbau von Hanf für Patienten vermieden werden. Es wäre allerdings wünschenswert, wenn der Eigenanbau stattdessen weiter erleichtert wird. Vor allem Patienten, denen Cannabis hilft, diesen aber von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt bekommen, könnten über einen eigenen Anbau Kosten sparen.
Ein erster Schritt in die richtige Richtung
Das Gesetz kann als erster Schritt in die richtige Richtung angesehen werden. Es wird Zeit, dass die repressive Drogenpolitik abgeschafft wird und vernünftige Regelungen für den Umgang mit psychoaktiven Substanzen eingeführt werden, die sich an der Praxis und dem Menschen orientieren. Der nächste Schritt muss die Legalisierung von Cannabis und der geregelte Gebrauch dieser Droge als Medizin, wie auch als Genussmittel, sein, so wie es in anderen Teilen der Welt bereits passiert oder in Gang gekommen ist.
Dieser Artikel ist eine persönliche Stellungnahme des Autors und soll als Diskussionsgrundlage, oder um Aufmerksamkeit auf dieses Thema zu lenken, genutzt werden. Die hier dargelegten Standpunkte stellen nicht zwangsläufig die der TPD dar.
Quellen und weiterführende Links
Das neue Medizin-Gesetz: Fragen und Antworten | Deutscher Hanfverband (Aufgerufen: 06.02.2017)
http://www.bfarm.de/DE/Service/FAQ/_functions/Bundesopiumstelle/Cannabis/cannabis_liste.html?nlId=7801442 (Aufgerufen: 06.02.2017)
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2017/januar/cannabis-als-medizin.html (Aufgerufen: 06.02.2017)
– von mir