Schutzgesetz

Im Namen der Corona-Bekämpfung hat sich die Bundesregierung ein erschreckendes Gesetz geschrieben, welches zahlreiche Kritiker als »Ermächtigungsgesetz 2.0« einstufen. Was 1933 noch »Gesetz zum Schutz von Volk und Staat« lautete, heißt im Jahr 2020 »Bevölkerungsschutzgesetz«. Sollten die Berliner Eliten dieses Gesetz mit der Mehrheit der Großen Koalition beschließen, ist Deutschlands Weg in Willkür und eine offene Diktatur besiegelt.

Das Corona-Regime drangsaliert die zu 99 Prozent gesunde Bevölkerung seit nunmehr neun Monaten mit Notverordnungen und Zwangsmaßnahmen.
Dies muss man sich wirklich vergegenwärtigen, bei 83 Millionen Einwohnern wurden durch das RKI und deren hochumstrittenen PCR-Tests seit Anfang 2020 lediglich 675.000 Bürger als »Positiv-Getestete« eingestuft. Diese waren in der überwältigenden Masse weder krank, noch zeigten sie Symptome, auch keine schweren Verläufe, keine stationäre Krankenhausbehandlung und ebenso keine Behandlung auf der Intensivstation waren vonnöten, sondern einzig und allein der positive PCR-Test von 0,81 Prozent der Gesamtbevölkerung muss herhalten, um eine »epidemische Notlage von nationaler Tragweite« zu behaupten.

Die massivsten Grundrechtseinschränkungen seit dem Ende des zweiten Weltkriegs werden seither von einem Corona-Kabinett und einer Merkel-Runde mit den Ministerpräsidenten beschlossen. Es ist vollkommen unstrittig, dass diese demokratisch in keinster Weise dazu legitimiert sind und die vorsätzliche Umgehung des gewählten Parlamentes verfassungswidrig ist. Über 60 dieser Corona-Zwangsmaßnahmen wurden bereits von Gerichten als »rechts- und verfassungswidrig« eingestuft und aufgehoben.

Es ist davon auszugehen, dass bei weiteren fundiert vorgetragenen Klagen ein Großteil dieser Notverordnungen ebenfalls von der Justiz einkassiert werden. Zu eindeutig ist die Willkür, die Unverhältnismäßigkeit und die Ausschaltung des Parlaments bei vielen dieser Maßnahmen. Die Mainstream-Medien kritisieren nicht etwa den immer übergriffigeren totalitären Staat, sondern befeuern stetig die Angst und die Corona-Hysterie mit apokalyptischen Spekulationen und Einzelfällen von schweren Krankheitsverläufen, die wie bei jeder Grippewelle auch bei Corona zu finden sind.

In gleichem Atemzug wird zudem versucht, Millionen Bürger dieses Landes als Rechtsextreme und Verschwörungstheoretiker zu diffamieren. Dass Medien fortgesetzt nicht die Bundesregierung und deren Zwangsmaßnahmen kritisieren, sondern Regierungskritiker, dies ist weltweit ein Wesensmerkmal von Diktaturen.

Das, was wir gegenwärtig erleben, stellt lediglich den Auftakt dar. Die nun eingerichtete »Corona-Diktatur« ist eine niemals mehr vergehende, existentielle Bedrohung für uns alle, da sie die Grundlage für einen totalitären Staat schafft.

Anlässlich dieser Hintergründe sprach auch Christian Lindner, FDP-Chef und Fraktionsvorsitzender im Deutschen Bundestag, bei einer der spärlichen Debatten im Bundestag Klartext.

»Sie legen ein rechtspolitisches Feigenblatt vor, um bereits getroffene Entscheidungen nachträglich zu legitimieren, das geht hart an die Grenze der Missachtung des Parlaments.«

Es bleibt zu hoffen, dass die FDP sich endlich wieder auf ihren liberalen Kern besinnt und gegen diese verfassungswidrigen und willkürlichen Maßnahmen, die sich gegen 99 Prozent gesunde Menschen richten, ankämpft.

Im nun überraschend vorgelegten »Bevölkerungsschutzgesetz«, was wie in gewohnter Manier im Schatten eines Großereignisses (US-Wahlen) im Schnellschritt von der Großen Koalition durchgewunken werden soll, hat die Merkel-Regierung zudem eine »Selbstentmachtung des Parlaments« eingearbeitet. So wird das Bundesgesundheitsministerium von Jens Spahn dazu ermächtigt, nach eigenem Ermessen Rechtsvorschriften zu erlassen. Damit soll die Abschaffung elementarster Grundrechte erstmalig Gesetzeskraft erlangen.

Im Artikel 7 zum Gesetzentwurf (Drucksache 19/23944) heißt es:

»Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.«

Auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird drastisch eingeschränkt:

»Durch die Absätze 4 bis 7 und 10 wird das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.«

Die Parallelen des »Gesetztes zum Schutz der Bevölkerung« zum Ermächtigungsgesetz von 1933 sind offensichtlich!

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Ich denke immernoch es kommt zum Zweiten Amerikanischen Bürgerkrieg oder Dritten Weltkrieg. Dann würde ich mich freiwillig melden für sowas wie die Internationalen Brigaden.

Erstens: Wir befinden uns bereits mitten im 3. Weltkrieg.

Zweitens: Du in einer Brigade? Selbst als Feldwebel wärst du nicht überlebensfähig. Um das zu sein, ist zumindest eine solide Grundbildung Voraussetzung. Jedoch kann ich anhand vergangener Chatsessions mit dir festhalten: Im Bilde bist du mitnichten.

Verzeih mir bitte meine Ehrlichkeit. Aber so bin ich eben: Hart, aber herzlich.