Humanistische vs. Utilitaristische Ethik?

Das neueste Statement des bekannten humanistischen Philosophen Michael Schmidt-Salomon zeugt von wesentlichen Differenzen in seiner ethischen Weltanschauung zu der des populären australischen Utilitaristen Peter Singer.

Während sich Peter Singer als knallharter und kühl global kalkulierender Utilitarist hervortut, betont Schmidt-Salomon die Wichtigkeit von unerschütterlichen Rechten für das Individuum.

Als Utilitarist bin ich da leider etwas gespalten. Denn während die Klarheit eines reinen Utilitarismus, welcher nur das Gesamtwohl der empfindungsfähigen Wesen anstreben will, hätte es auch schwer wiegende utilitaristische Konsequenzen, wenn wir dafür die Priorität der Rechte für Individuen nicht unbeschränkt gelten lassen würden. Im Sinne eines (Faust)regelutilitarismus können daher diese Individuenrechte auch “rein utilitaristisch” legitimiert werden: Die gesellschaftlichen Konsequenzen eines naiven Regelutilitarismus wären wohl verheerend. Leider wird Utilitarismus praktisch aber allzu oft naiv aufgefasst. Der britische Utilitarist David Pearce betont immer wieder, dass auch weitreichende gesellschaftliche Konsequenzen in utilitaristischen Nützlichkeitsrechnungen berücksichtigt werden müssen, damit diese nicht zu plumpen, ethisch fragwürdigen, und falschen Ergebnissen führen.

Wie steht ihr zu dem (scheinbaren) Konflikt zwischen humanistischer und utilitaristischer Ethik?

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ich vermute einen denkfehler in utilitaristischer ethik, indem sie vorraussetzt, dass es möglich ist, ein individuum für den nutzen einer gemeinschaft zu opfern. das glaube ich nicht ( und es ist etwas mehr, als nur glauben, vielmehr eine ansammlung von erfahrungen, die diese annahme widerlegt haben) , denn die gesamtheit besteht aus allen individuen. deshalb bevorzuge ich einen “ausgeglicheneren” ansatz und frage mich, inwiefern eine gesamtheit diese situationen selbst erschafft, in denen es zweckmäßig erscheint, einzelne zu opfern. vielen derartigen situationen liegen “systemfehler” zu grunde doch eine ethik sollte tief genug gehen, auch diese zu hinterfragen und nicht auf die scheinbar “einfache” lösung aufspringen, wenige für viele zu opfern. ein weiterer punkt ist, dass utilitarismus stets in gefahr ist, eine anmaßung zu sein, mit dem angeblichen wissen, was gut und richtig für die mehrheit sei. ein zweck hat zudem immer normativen und wertenden charakter, ( da wäre dann die frage nach der legitimen instanz, die einen zweck festlegen darf) da halte ich mich lieber an die analyse und beobachtung von kausalität, das ist neutraler.

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Das sehe ich in diesem Zusammenhang auch besonders kritisch. Utilitarismus, wenn er mal gedanklich in der Gesellschaft verankert ist, kann zu erheblichem Missbrauch führen. Jedes totalitäre Regime lässt sich utilitaristisch begründen und hat teilweise utilitaristische Argumente für die Selbstlegitimation benutzt.

Unveräußerliche Individualrechte hingegen wirken zumindest in einigen Fällen schützend.

Die Maxime, die ich für mich selbst als Ausgangslage verwende ist:

“Das Individuum sollte niemals der Gemeinschaft geopfert werden können, in welchem Zusammenhang auch immer.”

Ob es so etwas wie “Rechte” (ob naturrechtlich oder gemeinschaftlich gesetzt) überhaupt für Gemeinschaften und Gesellschaften geben kann, ist in meinen Augen schon fraglich. Zumindest erscheint mir das Prinzip “kollektiver Rechte” als Oxymoron. Welche Rechte kann eine Mehrheit oder eine Gemeinschaft haben, die über die Rechte des Individuums hinausgehen?

Real existieren natürlich Abstufungen in der Bewertung. “Ist es in Ordnung, eine Umsiedlung vorzunehmen, wenn dadurch die Wasserversorgung aller Menschen im Umkreis von 200km gesichert werden kann” sollte man vielleicht anders bewerten als “Ist es in Ordnung, der Gemeinschaft über das Werkzeug “Justiz” das Recht zu geben, einen Menschen zu töten (Todesstrafe)”.

Ich befürchte, es läuft im pragmatischen Alltag auf Einzelfallprüfungen und Abwägungen hinaus, ohne, dass man ein idealtypisches Ziel erreichen wird.

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Mir scheint es vergleichsweise einfach, der naiven Interpretation des Utilitarismus als “größtes Glück der größten Zahl” zu begegnen, indem man einfach betont, dass jedes Individuum eine eigene Nutzenfunktion hat.

Das halte ich für eine sehr provokante These. Zugegeben, mir gefallen die simplistischen Trolleyprobleme des Utilitarismus auch nicht:

Es ist auch die Frage wie “Opfern” definiert ist. Ist das Unterlassen von medizinischer Hilfe in jedem Einzelfall, auch wenn sie Milliarden kosten würde, ein “Opfern” des Individuums? Ist es “Opfern” fremden Menschen irgendwo in der Welt nicht zu helfen, wenn man theoretisch helfen könnte?

Richtig. Wissen ist niemals perfekt, also wird der Utilitarismus in der Praxis immer mit unvollständiger Information betrieben werden müssen. Das stellt natürlich die Legitimation utilitaristischer Urteile generell in Frage. Sollte es auch. Urteile sind prinzipiell immer fragwürdig, da wir zu keinen perfekten und vollständigen Einsichten in die Realität kommen können.

Das hat normative Ethik so an sich. Rein deskriptive Ethik beschränkt sich auf die Analyse von Moralvorstellungen. Auf sich allein gestellt, kann nicht dazu verwendet werden Entscheidungen oder Urteile zu fällen.

Alles kann zu erheblichem Missbrauch führen, wenn es falsch angewandt wird. Diese pauschale Aussage alleine ist noch kein schlagfertiges Argument gegen den Utilitarismus.

In welchen Fällen wirken sie denn nicht schützend? In den Fällen, in denen diese Rechte nicht aktiv respektiert werden, nehme ich mal an.

Diese Frage wird besonders dann interessant, wenn in der Zukunft Kollektiv als “group minds” oder “hive minds” zu Quasi-Individuen werden. In unserer heutigen Zeit jedoch sind allein Individuen Träger von Bewusstsein, Wert, und von Rechten.

Das geht wieder in Richtung Handlungsutilitarismus: Man prüft jede Situation im Einzelfall und entscheidet, ob die (auch sehr weit reichenden) Konsequenzen die Handlung rechtfertigen oder nicht. Wer soll jedoch die Authorität haben die (Faust)regeln der Gemeinschaft zu interpretieren oder gar im Extremfall zu brechen? Und worauf beruht diese Authorität? Darf es eine solche Authorität überhaupt geben oder muss man sie als illegitim betrachten?

Dann stellt sich aber die Frage in welcher Relation die Nutzenfunktionen der einzelnen Individuen zueinander stehen. Sind alle Funktionen gleichberechtigt? Kann man sie einfach zu einer Gesamtnutzenfunktion addieren? Wenn nicht, wie soll man dann mit mehreren solchen Funktionen utilitaristische Entscheidungen fällen?

dieses gedankenspiel kannte ich noch nicht, es ist in der tat hässlich. da ist dies doch hübscher: http://gedichte.xbib.de/gedicht_Berlepsch.htm der grundlegende punkt ist für mich, dass die entscheidung des handelnden über leben und tod immer eine anmaßung sein wird, aus der nummer kommt er nicht raus. ich finde aber das deutsche recht zum trolleyproblem schon recht gut reflektiert. eine freiwillige entscheidung, sein leben für viele zu opfern ist auch etwas völlig anderes, als einen anderen menschen als “rettendes werkzeug” zu benutzen. da hatte kant m.e. recht mit der selbstzweckformel „Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.“ wobei ich da, wie gesagt, einen unterschied machen würde, ob man über sich selbst als mittel verfügt oder über einen anderen. letzteres ist anmaßender. also den fetten mann von der brücke stoßen ist indiskutabel.
interessanter als diese konstrukte ist da die realität:
http://de.wikipedia.org/wiki/Triage
hier fällt es mir leichter in bezug zu den patienten. allen patienten soll geholfen werden - sie werden also nicht als mittel sondern als zweck behandelt, oder doch? - und das mit der erfahrungsgemäß effizientesten methode. der arzt bzw. sanitäter jedoch wird hier als mittel betrachtet; er ist plötzlich nur noch eine begrenzte ressource.

kant hat mit seiner gms einen netten versuch gestartet, jegliches von außen auferlegte “sollen” als unethisch zu entlarven und seine handlungsvorschrift aus einer inneren erkenntnis entspringen zu lassen. damit entfällt zumindest schonmal eine illegitime ( sie bleibt für immer illegitim!) äußere instanz, die für andere menschen die zwecke festlegt. ( wer den befreiungsversuch des menschen durch kant selbst erleben will, sollte die grundlegung zur metaphysik der sitten lesen, ist nur ein kleines buch : http://gutenberg.spiegel.de/buch/grundlegung-zur-methaphysik-der-sitten-3510/1)
hmm. dass ich keine urteile fällen will bzw. entscheidungen treffen, habe ich nicht aussagen wollen. diese dualität entweder normativ oder deskriptiv reicht mir da nicht aus. wie würde man eine handlung einordnen, die unmittelbar aus einer erkenntnis resultiert? z.b. wie in dem gedicht von oben? könnte man die handlung werten und eine richtschnur daraus ableiten? tut man das, ist man wiederum anmaßend und noch schlimmer, man müsste jeden, der anders handelt, verurteilen.

daraus kann sich eigentlich nur eines ergeben: wissen zu vergrößern, befähigt menschen, besser und richtiger zu handeln. daher ist mir das hier:

so wichtig.

Mir ist klar, dass ich große Sprünge vollziehe, die im Einzelnen aufzudröseln wären, aber mir geht es vorrangig darum, Verbindungen zwischen den ethischen Ansätzen aufzuzeigen. Vorsicht: freie Assoziation.

Wir scheinen darin übereinzustimmen, dass Freiheit ein sehr wichtiger Wert ist. Bisher berufen wir uns explizit auf keinen anderen. Freiheit äußert sich konkret in der Menge an Handlungen, die vollzogen werden können. Je mehr dieser Optionen bestehen, desto eher kann ein Agent seinen Nutzen gemäß seiner individuellen Nutzenfunktion optimieren. Da wir keinen Maßstab haben, um den Wert von Nutzenfunktionen miteinander zu vergleichen, müssen wir mangels Alternativen von unbestimmt gleichem Wert ausgehen (positiv ist dieser, weil das eine unserer Prämissen ist). Damit wäre auch jede Person mitsamt ihrer Nutzenfunktion als Zweck repräsentiert. Fraglich ist dann nur noch, wie Beschränkungen der Freiheit gegeneinander aufzuwiegen sind. Aus der Hüfte geschossen würde ich behaupten (und bitte nehmt mich hier wie immer auseinander), dass eine Einschränkung von Freiheit des Einzelnen nur dann erlaubt sein sollte, wenn dadurch eine Nettwogewinn an Freiheitsgraden für alle Beteiligten entsteht, weil das die Wahrscheinlichkeit der Maximierung individuellen Nutzens erhöht. Das wäre dann ein Optimierungsproblem, dessen Ergebnis (ich spinne intuitiv weiter) vermutlich auf die gleichen Rechte, Gesetze etc. herausläuft wie wenn man Gesetzgebung als spieltheoretisches Entscheidungsproblem mit dem Ziel der Stabilität betrachtet.

Kaum eine Diktatur oder ein menschenverachtendes Herrschaftssystem wurde mit Radikalindividualismus begründet. Es ging immer um “das große Ganze” oder “das Volk”, dem Kollektiv zu dienen, etc. Der Einzelne sollte sich immer der größeren Sachen unterordnen. Ich sehe also im Utilitarismus deutlich mehr Missbrauchpotential als in anderen Ideen. Vor allem weil er relativ einfach eine Allianz mit allen Spielarten des Kollektivismus eingehen kann.

In Fällen, in denen eine Entscheidung zu Gunsten des Kollektivs getroffen wurde (oder werden könnte), die ein Individuum benachteiligt. Grundrechte setzen hier zumindest einen Rahmen, in welchem Ausmaß dem Einzelnen Schaden zugefügt werden darf. Und als “unauflösbare” letzte Barriere schützen Indivdualrechte zumindest das Leben (oder sollten es schützen). Und das völlig unabhängig von der moralischen Integrität der betreffenden Person.

Es ist nicht in Ordnung, einen Verbrecher zu foltern. Auch nicht, wenn man sicher ist, er weiß wo er das Opfer/Geld/die Bombe versteckt hat. Und seine Grundrechte schützen den zu Folternden eben in der letzten Instanz vor Übergriffen. Oder ermöglichen im Nachhinein die Strafverfolgung der Folterer.

Wann haben die Grundrechte ihre Schutzfunktion erfüllt? Wenn die Folter verhindert wird dadurch oder wenn der Folterer zur Rechenschaft gezogen wird?

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das hört sich für mich klassisch utilitaristisch an. du hast hier die freiheit als zweck gesetzt.
was überhaupt bedeutet freiheit? kann man sie nur als relation begreifen, oder gibt es ein absolutes ideal?

Ja klar, mir ging es auch darum, Freiheit anstelle von Nutzen zu setzen, weil ich denke, dass sich Freiheit einfacher operationalisieren lässt als Nutzen. “Nettofreiheit” wäre alles, wozu ich imstande bin, es zu tun, abzüglich der Handlungen, die rechtlich nicht erlaubt sind. Mir fällt nur gerade auf, dass das vielleicht wieder zu einer nicht-egalitären Lösung führt, da die so bestimmte Freiheit mächtiger Akteure die Freiheit weniger mächtiger Akteure überwiegen kann. Um dem wenigstens teilweise zu entgehen, müsste man verschiedene Kategorien von Freiheiten in ordinalem Maßstab definieren, wobei höhere Freiheiten wie etwa die Freiheit zu leben grundsätzlich nicht durch Freiheiten einer niedrigeren Kategorie überboten werden können.

Egal, welchen Ansatz man wählt, Dilemmata sind vermutlich unvermeidbar.

Ich will uns ja nicht kleinreden, aber die Frage nach der idealen politischen Ordnung stellt man sich nun seit ein paar Jahrhunderten. Und ich bezweifle, dass wir plötzlich eine ideale Lösung aus dem Hut zaubern werden. :smiley:
Eine bessere könnten wir aber hinbekommen.

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Politische Ordnung ist erst der nächste Schritt. Rechts- und politisches System müssen sich auf Grundlagen stützen, die nur die Ethik liefern kann. Im Idealfall könnte man zeigen, dass alle ethischen Ansätze die gleichen praktischen Konsequenzen haben. Wahrscheinlich mein Wunschdenken. Über die ideale politische Ordnung bestand doch weitestgehende Einigkeit, dass diese Anarchie wäre.

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Die sind im allermeisten Fall aber nicht objektiv und fallen in die Kategorie von Meinungen oder Ideologien oder grundsätzlichen Weltanschauungen. Das ist ja das Dilemma an sich. Sich da mit naturwissenschaftlicher Methode einem Idealbild anzunähern ist ein ehrenwertes Ziel, aber auch das ist wohl (im positiven Sinne) zum Scheitern verurteilt. Wissenschaften, die den Menschen als Objekt und als Subjekt benötigen, bleiben wohl immer irgendwann “hängen” und es muss “unwissenschaftlich” und mit normativen Argumenten für das vermutlich “bessere Leben” argumentiert werden.

Aus welcher Perspektive? Im Sinne der Utopie und dem Ideal der Herrschaftsfreiheit sicherlich. Aber eben auch nur im Ideal. Das Rad haben wir damit nicht neu erfunden. Was fehlt, ist jetzt noch die ganz simple “materialistische” Perspektive. Ist der primäre Anspruch die Erreichung eines Ideals, oder das akkute Beheben von real existierenden Problemen mit anderen (neuen, modifizierten, besseren) Methoden, die die Gesellschaft momentan noch nicht in ihrem Katalog an “Problemlösungen” hat? Oder beides? Und wenn ja, in welchem Verhältnis?

Wie mache ich das Leben von Mensch A, B und C konkret besser und welche Mittel brauche ich dazu? Da bringt uns die reine Debatte über Ethik und Utopia vermutlich nicht weiter. (Weil wir vermutlich feststellen, dass es nicht auf ein “Das ist die richtige Lösung!” hinauslaufen wird?)

Also sind wir weiterhin hier:

In solchen Situationen sehen sich Ärzte und Sanitäter aber in der Regel selbst gezwungenermaßen als Resource. Sie instrumentalisieren sich selbst freiwillig, aus Einsicht darüber, dass die Triage wirklich die effektivste Methode ist, um den Menschen am besten zu helfen.

Ich wage es zu bezweifeln, dass es überhaupt eine Handlung geben kann, die unmittelbar aus einer Erkenntnis resultiert. Im Hintergrund muss es immer bestehende Grundmotive geben, zum Beispiel die, dass es gut ist Menschenleben zu retten (und auch dahinter stehen verschiedene Überlegungen und Motive, z.B. die Goldene Regel). Um eine Handlung zu werten braucht man auf jeden Fall erst einmal einen Bewertungsrahmen. Dieser ist nicht unabhängig vom Wollen und Fühlen der Beteiligten!

Was wiederum ein sehr gutes Argument für universelle Aufklärung und persönliche Weiterentwicklung ist.

Diese Äußerung erinnert mich an eine der neusten Formeln für Intelligenz:

Die Vorstellung Freiheit irgendwie zu quantifizieren ist interessant. Ob dies leichter ist als den “Nutzen” irgendwie anders zu definieren, halte ich allerdings für fragwürdig.

Auch erscheint mir der Versuch eine Ethik auf der Quanitfizierung von Freiheit aufzubauen für unzureichend: Wessen Freiheit zählt eigentlich? Die aller Wesen mit Valenz? Wieso berücksichtigt man nicht auf die Valenz selbst? Eventuell könnte man das utilitaristische Rechnen mit der Freiheit als Proxy für das utilitaristische Rechnen mit der Valenz an sich betrachten. Ob das eine gute Idee wäre, weiß ich momentan nicht. Aber die Idee ist interessant.

Das heißt doch, dass der Wert jeder Person im Endeffekt auf “1” normiert wird. Das kann man machen, aber dadurch könnten auch erhebliche Verzerrungen hervorgerufen werden, vor allem wenn die Personen extrem unterschiedlich hinsichtlich ihrer Intelligenz und Empfindungsfähigkeit sind, zum Beispiel weil sie unterschiedlichen Spezies angehören.

Das klingt nach einer notwendigen Minimalvoraussetzung für Einschränkungen der Freiheit von Individuen. Allerdings kann man mit dieser Argumentation dennoch für sehr extreme Freiheitseinschränkungen (Enteignung, Gefangenschaft, Folter, Hinrichtung) argumentieren, wenn die anderen dadurch freier werden. Von daher wäre auch diese Argumentationsweise alleine nicht ausreichend, um die Rechte der Individuen effektiv zu beschützen.

Ja, das ist im Prinzip eine der größten Gefahren beim Utilitarismus. Aus sich alleine gestellt, respektiert er nicht die Interessen der Individuen, wenn die Interessen einer größeren Gruppe von Individuen zusammen mehr “Nutzen” akkumulieren können als die Mißachtung der Rechte von Individuen “kostet”. Allerdings werden in praktische allen realen Fällen diese Kosten weit unterschätzt. Mit einer realistischen Betrachtung der Kosten von Rechtsverletzungen kommt man wohl darauf, dass totalitäte Herrschaftssysteme selbst unter rein utilitaristischen Gesichtspunkten völlig inakzeptabel sind!

Das führt natürlich auf die Frage, in welchen realistisch denkbaren Situationen das Übergehen von Rechten von Individuen überhaupt streng utilitaristisch legitimiert werden kann. Das ist mir ehrlich gesagt nicht wirklich klar. In den meisten realistischen Situationen gibt es ja immernoch positivere Auswege, die ein Übergehen von Individuenrechten umgehen und trotzdem zu einem sehr “nützlichen” Resultat kommen.

Man kann auch sehr überzeugend rein utilitaristisch gegen die Legitimität von Folter argumentieren. Aber darum geht es hier wohl nicht. Grundrechte erfüllen ihre Schutzfunktion tatsächlich, wenn sie Folter vermeiden. Eine bloßes zur Rechenschaft ziehen von Folterern schützt zukünftige Opfer von Folterungen aber zumindest statistisch.

Nach meinem Gefühl sollten beide Ansätze eigentlich äquivalent sein. Von daher stehen sie auch im Verhältnis 1:1, weil beide wirklich dasselbe sind. Das Erreichen eines ideals kann ja nicht realistischerweise dadurch geschehen, dass man instantan in eine perfekte Weltordnung springt. Man muss tatsächlich immer aktuelle reale Probleme anpacken. Manchmal können dadurch andere Dinge wider schlimmer werden, aber dann muss man eben weiter nachbessern.

das ist richtig. hier taucht die frage auf, woraus das wollen und das fühlen entspringt. das ideal bei kant ist die vernunft und auf keinen fall die neigungen. denn tue ich laut ihm etwas gutes, weil es mir angenehm (oder nützlich) ist, das zu tun, so kann meine handlung keinesfalls moralisch gut genannt werden. erst, wenn ich mittels meiner vernunft selbständig erkenne, was richtig und gut ist, kann sich daraus mein willen zu moralisch gutem handeln ergeben. handel ich aufgrund von verboten und geboten, die mir schon von anderen vorgegeben wurden, so müsste ich mir ebenfalls wieder den vorwurf gefallen lassen, rein aus neigung zu handeln. freiheit nach kant bedeutet, sich seiner eigenen vernunft bedienen zu können und das gute und richtige erkennen zu können. das “sollen” kommt also aus mir selbst. das geile an kants gms ist für mich, dass er jede äußere instanz zur moralischen wertung als nichtig erklärt hat. das bedeutet in letzter konsequenz, dass menschen nicht in der position sind, eine allgemein verbindliche ethik für andere aufzustellen, sondern nur umgekehrt: jeder einzelne muss bei seinen entscheidungen an alle anderen mit denken und selbst erkennen, was allgemeingültig sein könnte. was die freiheit ist, ist zugleich pflicht: der mensch ist von natur aus ein vernünftiges wesen ( im gegensatz zu den anderen wesen) und hat dadurch die freiheit, nicht trieb- und neigungsgesteuert handeln zu müssen, aber daher gleichfalls die pflicht, seine vernunft nicht brachliegen zu lassen, sondern gemäß ihrer natürlichen bestimmung zu benutzen.

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