Gedanken zu morphologischer Freiheit

morphologische freiheit

die forderung nach morphologischer freiheit müsste sinnvoller weise die forderung nach einem recht sein. sorgner will sie als menschenrecht. wenn wir sie einfach nur als negative freiheit definieren, dann wäre die frage “gegen wen wollen wir sie verteidigen - wer ist in der position morphologische freiheit einzuschränken?” zu beantworten. sollte es schon heute für reiche menschen möglich sein, ihren körper frei nach ihren wünschen zu verändern - und ich vermute mal, michael jackson wurde von niemandem daran gehindert, vom schwarzen zum weißen zu transformieren - dann rennen wir mit der forderung nach negativer morphologischer freiheit bloß offene türen ein. aber ich gebe zu, hier fehlen mir informationen. sollte es wirklich der fall sein, dass reiche mit einem noch so dicken geldbündel wedeln könnten und dann doch von der polizei von ihrem vorhaben abgehalten werden, dann brauchen wir natürlich die forderung.
aber ich denke, hier sollte es dennoch um mehr gehen. es nützt mir nichts, wenn mir niemand verbietet, zu fliegen und ich dennoch zeit meines lebens keine flügel erhalten werde, um von dieser negativen freiheit gebrauch zu machen. vielmehr muß es auch darum gehen, dass die medizinischen errungenschaften und technischen möglichkeiten des menschen allen menschen selbstverständlich zur verfügung stehen.
anlässlich des beitrags „Implantate und Prothesen - Grenzziehung zwischen Möglichkeiten und Verantwortung (Arbeitstitel)", an dem wir gerade arbeiten, erscheint es mir unerlässlich, ein hauptaugenmerk auf die verantwortung zu legen. meiner ansicht nach ergeben sich drei hauptpositionen und damit perspektiven, aus deren warte die verantwortung ersichtlich wird:

  1. die personen, die die körperveränderung wünschen
  2. die personen, die die morphologische freiheit gewähren, bzw. nicht einschränken
  3. die personen, die die praktische umsetzung ermöglichen

das m.e. wichtigste ausschlußkriterium für verantwortung ist die reversibilität in abhängigkeit zu den aufgewendeten ressourcen: könnte jeder mensch einen zauberstab schwingen (oder wäre ein formwandler) und seinen körper ohne materiellen aufwand und ressourcenverbrauch verwandeln und wieder zurückverwandeln, erübrigte sich die gesamte ethik- und verantwortungsdiskussion von morphologischer freiheit. die verantwortung und somit der bedarf an einer ethischen auseinandersetzung wächst jedoch proportional zur irreversibilität und zum materiellen aufwand in bezug auf körperveränderungen.

wie kommt man zu einem menschenrecht auf morphologische freiheit?

Das ist ein sehr interessantes Gedankenexperiment. Nehmen einmal an, dass wir in einer Gesellschaft von Formwandlern leben würden. Würden die Formwandler versuchen zu regulieren, welche Formen zulässig sind, und welche nicht?

  1. Wenn Formwandler sind in Waffen verwandeln, dann sehen andere das wohl nicht gerne. Und plötzlich sind wir wieder sehr nahe an der Diskussion, ob und wann Waffenbesitz, oder deren Einsatz, legal sein soll.
  2. Wären gewisse Formen unschicklich, etwa weil sie dem allgemeinen ästhetischen Empfinden zuwiderlaufen? Wahrscheinlich. Würden Formwandler nicht versuchen andere davon abzubringen diese unästhetischen Formen anzunehmen?
  3. Und was ist mit Formen, die für den Formwandler selber gefährlich sind? Sich in eine Ansammlung von Beuteln verschiedener reaktiver Substanzen zu verwandeln wäre vermutlich recht interessant, aber auch recht selbstzerstörerisch.

Also sehe ich bereits drei Problemfelder, die selbst in einer Gesellschaft von Formwandlern auftreten würden. Damit muss ich deiner Hypothese widersprechen, dass die Reversibilität, oder auch die Kosten einer morphologischen Veränderung, die wichtigsten Kriterien sind.

Wo liegen also vernünftige Grenzen für morphologische Freiheit? In wie weit hat die Gesellschaft ein Anrecht darauf die morphologische Freiheit des Individuums einzuschränken?

du hast gute argumente vorgebracht, doch gerade die idee mit der verwandlung in eine waffe stützt meine hypothese, dass reversibilität doch eine rolle spielt. wären waffen verboten, wenn der schaden, den man mit ihnen anrichten kann, reversibel wäre? ich denke eher nicht. dann kommt es ebenfalls wieder darauf an, wie groß der aufwand wäre, einen schaden zu beheben. vermutlich wird niemand auf die idee kommen, wasserpistolen zu verbieten.

unerwünschte formen anzunehmen, wäre bestimmt zu beginn ein problem, nicht jedoch in einer gesellschaft, die sich bereits an ungewöhnliche erscheinungsbilder ihrer mitmenschen gewöhnt hat. ich vermute mal, die akzeptanz steigt im laufe der zeit. der dritte punkt wäre lediglich ein äquivalent zu einem problem, das es bereits gibt: selbstverletzendes verhalten bzw. selbstmord.[quote=“Radivis, post:2, topic:865”]
Wo liegen also vernünftige Grenzen für morphologische Freiheit? In wie weit hat die Gesellschaft ein Anrecht darauf die morphologische Freiheit des Individuums einzuschränken?
[/quote]
gute frage. darf ein kollektiv überhaupt in die freie entscheidung über das eigene leben eingreifen? gäbe es einen unterschied, wenn das individuum, das die veränderung wünscht, abseits von menschlichen gemeinschaften leben würde? an welchen punkten sind die mitmenschen von den konsequenzen einer körperveränderung eines individdums betroffen?